Die Stadt Zürich wird bis ins Jahr 2040 den CO₂-Ausstoss auf Netto-Null reduzieren. Zu den dringendsten und zugleich wirkungsvollsten Vorhaben gehört der Ersatz der fossil betriebenen Heizungen durch klimafreundliche Fernwärme. Der Energieverbund Altstetten und Höngg leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Als lokale, erneuerbare Energiequellen nutzt ewz primär die Abwärme aus dem gereinigten Abwasser und der Klärschlammverwertung der Abwasserreinigungsanlage Werdhölzli (ARA). In den Versorgungsgebieten Höngg-Zentrum erfolgt die Umsetzung von 2023 bis 2028, in Altstetten Ost von 2024 bis 2030 und in Altstetten West von 2027 bis 2033.
Mit einem Anschluss an den Energieverbund versorgen wir Sie mit 75% oder 100% erneuerbarer Energie zum Heizen und für die Erzeugung von Brauchwarmwasser. In Teilgebieten haben Sie zudem die Möglichkeit, klimafreundliche Kälte zum Kühlen von Liegenschaften zu beziehen.
Es stehen folgende Varianten zur Auswahl:
Wir tragen die finanzielle und technische Verantwortung. Sie bezahlen die bezogene Energie und die installierte Leistung.
Wir überwachen die Versorgung Ihrer Liegenschaft rund um die Uhr. Sie profitieren von einer kostenlosen Störungsbehebung.
Wir liefern Ihnen Wärme und Kälte aus lokalen erneuerbaren Energiequellen. Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
Der Preis setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
Prüfen Sie, ob ein Anschluss an Ihrem Standort möglich ist, und informieren Sie sich über die jeweiligen Preise.
Die Stadt und der Kanton Zürich fördern den Anschluss an die Fernwärme. Informieren Sie sich dazu auf der Website der Stadt Zürich. Den Antrag für Fördergelder müssen Sie unbedingt vor dem Umbau der hauseigenen Heizanlage einreichen.
Das Bindeglied zwischen dem Fernwärmesystem und dem Heizsystem Ihrer Liegenschaft ist die Übergabestation. Diese enthält die gesamte benötigte Technik wie Wärmetauscher, Energiemengenzähler oder Regulierungen. Ein geeichter Zähler misst die bezogene Wärme bzw. Kälte und rechnet sie ab. Informieren Sie sich über den Leitungskataster auf öffentlichem und privatem Grund. Die Leitungsführung innerhalb der Liegenschaft muss mit den Eigentümer*innen abgeklärt werden.