Wir kontrollieren die Einhaltung der Werkvorschriften Ch (WV-CH). Die Kosten während der normalen Arbeitszeit übernehmen wir.
Als Eigentümer*in einer Anlage werden Sie von uns periodisch aufgefordert, den Sicherheitsnachweis (SiNa) zu erbringen. Je nach Gefährdungspotenzial beträgt diese Periode 1, 3, 5 oder 10 Jahre und im Wohnungsbau 20 Jahre.
Für die Erbringung des Sicherheitsnachweises (SiNa) müssen Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche die Kontrolle durchführt, allfällige Mängel beanstandet und nach der Mängelbehebung durch eine*n Elektroinstallateur*in den Sicherheitsnachweis erstellt.
Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei Ihnen. Eine Kopie davon wird uns zugestellt.
Wenn Sie für die Erstellung von elektrischen Installationen eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma beauftragen, werden die Arbeiten mit ihrer Schlusskontrolle und dem Sicherheitsnachweis (SiNa) abgeschlossen. Dieser Nachweis wird ebenfalls durch die Elektroinstallationsfirma ausgestellt.
Bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiodizität von weniger als 20 Jahren – wie Büros, Läden, Werkstätten usw. – müssen Sie als Eigentümer*in innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Elektroinstallationen zusätzlich eine Abnahmekontrolle durchführen. Für sie können Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche auch einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis (SiNa) erbringt.
Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei Ihnen. Eine Kopie davon wird uns zugestellt.
Bei einem Teil der eingereichten Sicherheitsnachweise (SiNa) führen wir Stichprobenkontrollen durch. Sind keine Mängel vorhanden, gehen die Kosten zu unseren Lasten. Stellen wir Mängel fest, verrechnen wir die Stichprobenkontrolle.
Diese Formulare sind im Netzgebiet Stadt Zürich über ElektroForm 15 oder ElektroForm online einzureichen:
Mit der Installationsanzeige melden Sie uns neue Installationen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender Installationen ≥ 3,6 kVA. Die Montage oder Demontage der Mess- und Steuerapparate erfolgt nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Der Auftrag muss zeitlich so eingereicht werden, dass für die Ausführung mindestens drei Arbeitstage zur Verfügung stehen.
Im Ablauf «Werkkontrolle / Zählermontage» ist ersichtlich, dass gemäss WV-CH 2018 Art. 2.5(6) nur verantwortliche Elektroinstallateur*innen die Bezügersicherungen einsetzt und dafür die Verantwortung übernimmt.
Aus diesen Schemata ist ersichtlich, wie die Kommunikationsverbindungen für eine Zählerfernauslesung (ZFA) bauseits erstellt werden müssen.
Beim Abbruch von Hauszuleitungen demontiert ewz die Tarifapparate nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Vorgaben und Empfehlungen im Umgang mit der Elektromobilität.
Übersicht über allfällig anfallende zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen für Tarifapparate und Kontrollarbeiten.
Direktmesseinrichtungen mit Zählersteckklemmen.
Im Mess- und Prüfprotokoll werden der Kontrollumfang und die Messwerte festgehalten.
Diese Schemas zeigen, wie der Lastabwurf, die Steuerung oder Regulierung verschiedener Anlagen zu realisieren sind.
Mit dem Sicherheitsnachweis wird bestätigt, dass die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und kontrolliert wurde. (Formular VSE, SiNa 2002/10)
Die verschiedenen Montagemöglichkeiten unserer Stromwandlerprüfklemme.
Mit dem Anschlussgesuch werden uns Geräte und Anlagen, die Oberschwingungen, Spannungsänderungen/Flicker bzw. Unsymmetrien erzeugen, vor der Installationsanzeige gemeldet.