Mit der Erhebung des ewz-Katasters sollen Gefährdungen von Personen und Beschädigungen der ewz-Infrastruktur vermieden werden. Deshalb ist es zwingend vorgeschrieben, vor jedem Bauvorhaben, ob auf privatem oder öffentlichem Grund, den Verlauf der ewz-Infrastruktur (Leitungskataster) zu erheben, siehe Bauarbeitenverordnung BauAV.
Bevor Sie den Leitungskataster bestellen, müssen Sie sich mit den «Vorschriften zu Bau- und Grabarbeiten für Elektrizität und Telecom oder Thermische Anlagen» vertraut machen. Damit verhindern Sie Personen- und Sachschäden, da sämtliche Anlageteile und Leitungen von ewz grundsätzlich unter elektrischer Spannung, unter Wasserdruck, mechanischer Spannung und unter hohen Temperaturen stehen.
Der Leitungskataster umfasst die Lage der unterirdischen Leitungen sowie die sichtbaren Leitungselemente zu den Themen Abwasser, Elektrizität, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Anergie und Seewasser, Trinkwasser und Kommunikation. Bestellen Sie den Leitungskataster ganz einfach über das Web-Portal der Stadt Zürich oder direkt bei uns: planauskunft@ewz.ch. Wir geben Ihnen auch gerne weiterführende Informationen zur ewz-Infrastruktur.
Über die Leitungsführung auf öffentlichem und privatem Grund können wir Auskunft geben. Die Leitungsführung innerhalb einer Liegenschaft (Gebäude) muss bei den Eigentümer*innen abgeklärt werden.
Wenn Sie in der Stadt Zürich für Bauten oder Anlagen zu privaten Zwecken öffentlichen Grund beanspruchen, müssen Sie eine Konzession erwirken.
Bezüglich Vorgehensweise und Ablauf eines Konzessionsgesuchs wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt Stadt Zürich (TAZ), Fachstelle Konzessionen, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Tel. 044 412 24 99, taz-konzessionen@zuerich.ch.
Wird die ewz-Infrastruktur tangiert, braucht das TAZ eine Stellungnahme von uns. Dafür benötigen wir einen Katasterplan mit dem eingetragenen Bauvorhaben und der bestehenden ewz-Infrastruktur sowie die entsprechenden Schnittpläne. Bitte senden Sie diese Unterlagen als PDF-Datei an planauskunft@ewz.ch.
Nach unserer Bearbeitung (zwei bis vier Arbeitstage) benachrichtigen wir Sie. Die Unterlagen können abgeholft werden oder wir lassen Sie Ihnen per E-Mail oder Post zukommen. Wenn Sie im Besitz aller notwendigen Stellungnahmen sind, kann die Eingabe beim TAZ erfolgen.