ewz verfügt in der Schweiz und in Europa über eigene Kraftwerke sowie Kraftwerksbeteiligungen für die Produktion von Naturstrom aus Wasser, Wind und Sonne. Entsprechend wird die Tarifkomponente «Energielieferung», also der reine Strom, auf Basis der so genannten Gestehungskosten kalkuliert. Diese steigen im Jahr 2025 gegenüber 2024 um 4,3%. Grund dafür ist ein Ausgleich der über die letzten drei Jahre effektiv angefallenen Kosten gegenüber den ursprünglich angenommenen Plankosten. Beim Standardprodukt ewz.natur beträgt der Aufschlag 3,4% im Hochtarif und 6,8% im Niedertarif.
Die Netzkosten von ewz werden im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 um 10,8% sinken. Der Grund dafür sind geringere Kosten für den Vorlieger Swissgrid inkl. Stromreserve. Bei ewz selbst werden die Kosten leicht ansteigen, was auf höhere Materialpreise zurückzuführen ist. Im Gebiet von ewz ist der häufigste Netznutzungstarif der NNA, Gewerbekunden bezahlen meistens den Netznutzungstarif NNB. Die Komponenten dieser beiden Tarife ändern sich folgendermassen:
Die kommunalen und nationalen Abgaben bleiben 2025 unverändert gegenüber 2024, da die Kostenbasis konstant bleibt.
Weitere Informationen und Details finden Sie in der Datei «Übersicht Tarife 2025».
ab 1. Januar 2024
Hochtarif: Montag bis Samstag, 06–22 Uhr
Niedertarif: übrige Zeit
Unsere Stromtarife für Elektromobilität, unsere Solartarife, sowie weitere Informationen und Details finden Sie in der Datei «Übersicht Tarife 2024».
Die Preiskomponente Energie deckt die Kosten der Produktion und Beschaffung von Energie. Sofern vorhanden, sind auch die Kosten des ökologischen Mehrwertes enthalten.
Die Preiskomponente Netznutzung deckt die Kosten für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung des ewz-Verteilnetzes, der von der Swissgrid AG weiterverrechneten Kosten des Übertragungsnetzes sowie der Systemdienstleistungen und der Stromreserve des Bundes.
ewz erbringt die folgenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die Stadt und erhebt dafür eine Entschädigung:
Im Rahmen der nationalen Abgaben wird der Netzzuschlag gemäss Art. 35 Energiegesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien, Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft erhoben.
Blindenergie wird auf dem Blindenergieverbrauch zur Hochtarifzeit verrechnet, der auf 100 kWh Wirkenergie 48 kVarh Blindenergie (mittlerer Leistungsfaktor cos φ = 0.9) überschreitet.
Liegt der Gesamtbetrag aller Gebühren für die Netznutzung innerhalb einer Ablesungsperiode unter dem Minimalbetrag, wird der Minimalbetrag verrechnet. Der Minimalbetrag liegt bei CHF 4,00 pro Monat (CHF 4,31 pro Monat inkl. MwSt.).