Prüfen Sie, welche Geräte (Wecker, Backofenuhr, Aquarium, Heizung, Kühlgerät, usw.) neu eingestellt werden müssen.
Geplante Stromunterbrüche sind nötig für Unterhalts- und Bauarbeiten am Stromnetz. Dazu gehören neue, verstärkte oder rückgebaute Netzanschlüsse sowie Baustromanschlüsse, Reparaturen und Erneuerungen.
Während des Unterbruchs funktionieren Anlagen wie Lifte, Garagentore und Solaranlagen nicht. Auch elektrische Geräte wie Kochherde, Kühlschränke oder Fernseher sind ausser Betrieb. Halten Sie eine Taschenlampe bereit.
Sie werden so früh wie möglich informiert, mindestens zwei Tage im Voraus. Sie erhalten ein Infoschreiben. Zusätzlich finden Sie Hinweise an der Haustür und an allfälligen Garagentoren.
Ermöglichen Sie den Zugang zu den Hausanschlusskästen, meist im Keller. Lassen Sie die entsprechenden Türen während dieser Zeit unverschlossen. So können die Arbeiten ohne Verzögerung durchgeführt werden.
ewz haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden durch Stromunterbrüche. Gemäss Reglement über den Betrieb des Verteilnetzes und die Energielieferung (Art. 2 Abs. 2.3.6) müssen unsere Stromkund*innen dafür sorgen, dass bei einem Stromunterbruch oder -ausfall weder Personen noch Sachen in Gefahr sind. Sie müssen deshalb Ihre technischen Systeme selbst gegen Stromunterbrüche und -schwankungen schützen.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Nein, Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Eine unterbruchsfreie Energieversorgung kann nicht garantiert werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die währenddessen eingeschränkt sind.