Öffentliche Beleuchtung nach Plan Lumière. Stadtrat beantragt die Anpassung des ewz-Leistungsauftrags
Bei der Beleuchtung von Objekten gemäss Plan Lumière ist heute nicht einheitlich geregelt, wer die Kosten trägt und wie der Plan finanziert wird. Die Finanzierung soll neu über die Entschädigung für gemeinwirtschaftliche Leistungen erfolgen. Daher beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Änderung des Leistungsauftrags ans ewz.