Jeder Verteilnetzbetreiber ist verpflichtet, Kund*innen, die keinen Stromliefervertrag haben, mit Energie zu beliefern und dabei die gelieferte Energie mit dem Ersatzenergietarif zu verrechnen. Bei Fragen steht netzkundenanliegen@ewz.ch oder Ihre persönliche Ansprechperson.
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