Die durchgängig gespleissten Glasfasern werden in den geschlossenen Betonrohrblöcken der ewz-Stromleitungen verlegt (Tiefe 60 bis 120 cm oder tiefer) und sind dadurch optimal geschützt. Wir bauen unsere qualitativ hochstehende Glasfaserinfrastruktur laufend aus.
Innerhalb der Stadt Zürich können wir jeden Standort mit der ewz-eigenen Infrastruktur erschliessen; auf Wunsch auch redundant. Wir erschliessen Unternehmensstandorte und Datencenter in der ganzen Schweiz.
Dank einer erstklassigen Infrastruktur profitieren Sie von hohen Verfügbarkeiten gemäss SLA. Zur weiteren Maximierung der Verfügbarkeit stehen Ihnen auch georedundante Glasfaserverbindungen zur Verfügung. Als Unternehmen der Stadt Zürich sind wir in jeder Beziehung ein sicherer und zuverlässiger Partner – heute und in Zukunft.
Ihre durchgehende Glasfaserverbindung wird durch unsere Fachleute geplant, realisiert und betrieben. Bevor wir die Glasfaserverbindung an Sie übergeben, führen wir eine End-to-End-Abschlussmessung mit effektiven Leitungslängen und Dämpfungswerten durch. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die detaillierten Leitungspläne zur Verfügung (GIS-Dokumentation als kmz/kml-Datei).
Bei ewz haben Sie die Möglichkeit, mit dem Klimabeitrag die Ökobilanz Ihrer Glasfaser-Infrastruktur zu verbessern.
Ihr Engagement ermöglicht das aktive und dauerhafte Ausfiltern von CO₂ aus der Atmosphäre mit Hilfe modernster Direct Air Capture Technologie.
Der Klimabeitrag ist mit sämtlichen Produkten der Standortvernetzung oder der Anbindung an Datacenter kombinierbar – einfach, effektiv und nachhaltig.
ewz.fiber
Mit ewz.fiber nutzen Sie einen passiven Glasfaserservice mit einer hochverfügbaren, durchgehenden Punkt-zu-Punkt-Glasfaserverbindung (Dark Fiber). Sie betreiben das Datennetz selbst und bestimmen Netzwerktechnologie, Protokolle, Bandbreite sowie Sicherheit in eigener Kompetenz. In unserem Backbone, welcher innerhalb der Betonrohrblöcke der ewz-Stromleitungen verläuft, werden Kabel mit bis zu 432 Fasern eingesetzt. ewz.fiber verwendet Standard-Single-Mode-Faser G.652/G.657.